§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Für die Verträge und vorvertraglichen Schuldverhältnisse zwischen der Innovative Payment Systems GmbH und Vertragshändlern über die Überlassung von Software zur Nutzung auf Zeit gegen Entgelt gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Vertragshändlern.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragshändlers sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, die Innovative Payment Systems GmbH hat deren Anwendung ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand sind, abhängig von der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall, insbesondere folgende Leistungen:
Die entgeltliche Überlassung von Software der Innovative Payment Systems GmbH an den Vertragshändler zur zeitlich befristeten Nutzung auf mobilen oder stationär eingerichteten Tablet-Computern des Herstellers Apple („Endgeräte“). Die Überlassung der Software erfolgt durch die Vergabe von Lizenzen, die das nicht-ausschließliche, zeitlich befristete, nur vom Kassenhändler an Endnutzer übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software gewähren. Bei der Software unter der Bezeichnung „IPS innovative payment systems Kassensystem“ handelt es sich um eine sogenannte Software as a Service-Lösung („SaaS“). Das Backend der Software („Backend“) wird auf dem Server des Lizenznehmers („On-Premise-Lösung“) oder auf einem über die Innovative Payment Systems GmbH zur Verfügung gestellten Server („Cloud-Lösung“) installiert. Bei der Cloud-Lösung stellt die Innovative Payment Systems GmbH die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz auf eigenen Servern oder auf Servern Dritter bereit. Bei der Überlassung der Software handelt es sich insoweit um einen Softwarelizenzvertrag, auf den die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff BGB) entsprechend anwendbar sind. Es sind zwei Nutzungsrechte zu unterscheiden:
2.1.1 Die Serverlizenz beinhaltet die Nutzungsüberlassung des Backend zur Nutzung durch einen Nutzer auf einem Endgerät. Die Erstlizenz wird jeweils für einen Zeitraum von einem, zwei oder ganzahligen Anzahl an Jahren ab Freischaltung der Erstlizenz gewährt. Eine Laufzeit über fünf Jahre bedarf der Zustimmung der Innovative Payment Systems GmbH.
2.1.2 Die Gerätelizenz gewährt dem Endnutzer das Recht zur gleichzeitigen Nutzung des Backend durch jeweils ein weiteres Endgerät für einen Zeitraum von einem, zwei oder ganzahligen Anzahl an Jahren ab Freischaltung der Gerätelizenz. Eine Laufzeit über fünf Jahre bedarf der Zustimmung der Innovative Payment Systems GmbH.
2.2 Die Innovative Payment Systems GmbH überlässt dem Vertragshändler eine Kopie des Benutzerhandbuchs in digitaler Form als elektronisches Dokument. Das Benutzerhandbuch erklärt, wie die Software funktioniert, wie sie über die Anwendungssoftware zu benutzen ist und was zu ihrem Betrieb erforderlich ist.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag über den Erwerb einer Software-Lizenz zwischen der Innovative Payment Systems GmbH und dem Vertragshändler kommt im Regelfall dadurch zustande, dass der Vertragshändler die jeweilige Lizenz in der Anwendungssoftware (Frontend) oder im Verwaltungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Systems GmbH auswählt und seine Auswahl bestätigt.
§ 4 Übertragung der Software-Lizenzen von der Innovative Payment Systems GmbH auf den Vertragshändler
Nach der Bestätigung der Auswahl der jeweiligen Software-Lizenz stellt die Innovative Payment Systems GmbH dem Vertragshändler die Software-Lizenz wie folgt zur Verfügung:
Der Vertragshändler erhält einen Lizenzschlüssel in Form eines Codes. Wird dieser Code im Verwaltungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Systems GmbH oder in der Anwendungssoftware eingegeben, so wird die Software zur Nutzung freigeschaltet.
§ 5 Laufzeit
Die Laufzeit der Software-Lizenzen ergibt sich aus § 2.1.1, 2.1.2 dieser AGB.
§ 6 Entgelt, Fälligkeit, Verzug
6.1 Die Preise für die Leistungen der Innovative Payment Systems GmbH ergeben sich aus den Angaben im Verwaltungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Systems GmbH und in der Anwendungssoftware oder - soweit dort keine Angaben gemacht werden - aus der im Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Vertragshändlers aktuellen Preisliste der Innovative Payment Systems GmbH sowie aus dem mit dem Vertragshändler geschlossenen Kassenhändlervertrag.
6.2 Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich entstehenden Umsatzsteuer.
6.3 Die vereinbarten Vergütungen sind jeweils für die nach § 2.1.1, 2.1.2 gewählten Zeiträume (Monat, ein Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre) im Voraus zu entrichten.
6.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zu begleichen.
6.5 Der Vertragshändler kommt ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen neun Prozent (9 %) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Der Innovative Payment Systems GmbH bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
7.1 Nimmt der Vertragshändler am (SEPA-)Lastschriftverfahren teil, wird der Rechnungsbetrag automatisch durch die Innovative Payment Systems GmbH eingezogen. Nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschriften werden nicht noch einmal eingezogen. Der Vertragshändler trägt dafür die anfallenden Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,—.
7.2 Gegen Forderungen der Innovative Payment Systems GmbH auf das vertragliche Entgelt kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Der Vertragshändler ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertragshändler ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der einbehaltene Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt.
7.3 Im Falle einer ausbleibenden Zahlung kann die Innovative Payment Systems GmbH die Nutzung des Programms vorübergehend sperren bzw. die Bereitstellung von Speicherplatz und Rechnerkapazitäten auf den von der Innovative Payment Systems GmbH verwendeten Servern vorübergehend aussetzen bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Der fortlaufende Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unverzüglich nach der Begleichung der Rückstände. Die Innovative Payment Systems GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Vertragshändler infolge der vorübergehenden Sperrung bzw. Aussetzung der Bereitstellung des Speicherplatzes und der Rechnerkapazitäten auf den von der Innovative Payment Systems GmbH verwendeten Servern entstehen.
§ 8 Schutzrechte an der Software, Pflichten des Vertragshändlers
8.1 Die Software ist rechtlich geschützt. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die Innovative Payment Systems GmbH dem Vertragshändler im Rahmen des Vertrags überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der Innovative Payment Systems GmbH zu. Marken, Unternehmenskennzeichen, urheberrechtliche Vermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation der Innovative Payment Systems GmbH dienende oder von der Innovative Payment Systems GmbH angebrachte Merkmale dürfen vom Vertragshändler weder entfernt noch verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
8.2 Der Vertragshändler hat geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der vereinbarten Nutzungsrechte und zur Sicherung vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu treffen, insbesondere wird er gewährleisten, dass Endnutzer die Nutzungs- und Schutzrechte einhalten, und mit Endnutzern entsprechende vertragliche Vereinbarungen treffen.
§ 9 Sach- und Rechtsmängel
9.1 Die Software hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
9.2 Bei Sachmängeln der Software und/oder der Hardware kann die Innovative Payment Systems GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Innovative Payment Systems GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Software und/oder Hardware, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die Innovative Payment Systems GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion ohne den Fehler ist vom Vertragshändler zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Die Installation der Anwendungssoftware (Patches oder neue Versionen) ist Aufgabe des Endnutzers.
9.3 Der Vertragshändler unterstützt die Innovative Payment Systems GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Innovative Payment Systems GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die Innovative Payment Systems GmbH kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die Innovative Payment Systems GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Vertragshändler hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen der Fernwartung zu sorgen und der Innovative Payment Systems GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang den Endgeräten der Endnutzer und den jeweiligen Servern sowie zu Frontend und Backend zu vermitteln.
9.4 Für die Mehraufwendungen, die der Innovative Payment Systems GmbH dadurch entstehen, dass die Software vom Vertragshändler oder von dem Endnutzer verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, hat die Innovative Payment Systems GmbH Anspruch auf eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Vertragshändler die Mangelrüge fahrlässig erhoben hat. Die Beweislast liegt beim Vertragshändler. § 254 BGB gilt entsprechend.
9.5 Wenn die Innovative Payment Systems GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Vertragshändler nicht zumutbar ist, kann der Vertragshändler entweder vom Vertrag zurücktreten oder nach vorheriger Ankündigung die Vergütung angemessen herabsetzen – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach § 10.
9.6 Die Innovative Payment Systems GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Vertragshändler keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die Innovative Payment Systems GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Vertragshändler nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
§ 10 Gewährleistung
10.1 Die Innovative Payment Systems GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur bei Vorsatz oder Arglist in unbeschränktem Umfang. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Innovative Payment Systems GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
10.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die Innovative Payment Systems GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Eine hierüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung der Innovative Payment Systems GmbH für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Vertragshändler angefallen wäre.
10.3 Der Vertragshändler hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
10.4 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
10.5 Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
10.6 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch für Vertreter, Organe und Mitarbeiter der Innovative Payment Systems GmbH sowie sonstige Dritte, die die Innovative Payment Systems GmbH zur Erfüllung ihrer Aufgaben beauftragt.
§ 11 Datenschutz
11.1 Die Innovative Payment Systems GmbH verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragshändler unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der einschlägigen Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
11.2 Der Vertragshändler sowie der Endnutzer bestimmen selbst, welche Daten sie in die von der Innovative Payment Systems GmbH bereitgestellte Software eingeben. Soweit sie auf sich selbst bezogene personenbezogene Daten dort eingeben, werden sie gem. Art. 13 DSGVO über die Erhebung personenbezogener Daten informiert. Durch das Setzen eines Häkchens in einer dafür vorgesehenen Checkbox willigt der Vertragshändler bzw. der Endnutzer bzw. dessen Mitarbeiter, der seine auf sich selbst bezogenen personenbezogenen Daten dort eingibt, in die Datenverarbeitung, Speicherung und Übertragung im Rahmen des Systems ein.
11.3 Personen oder Firmen, deren personenbezogene Daten die Innovative Payment Systems GmbH gespeichert hat, haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Die Innovative Payment Systems GmbH setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die durch die Innovative Payment Systems GmbH verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen gehören insbesondere Zugangskontrollen zu Datenverarbeitungsanlagen, Datenträgerkontrollen, Speicherkontrollen, Benutzerkontrollen, Zugriffskontrollen, Übertragungskontrollen, Eingabekontrollen, Transportkontrollen, Auftragskontrollen, Verfügbarkeitskontrollen sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Wiederherstellbarkeit von Daten, der Zuverlässigkeit des Systems, der Datenintegrität und der Trennbarkeit von zu unterschiedlichen Zwecken erhobenen Daten (§ 64 BDSG).
11.4 Sofern die Innovative Payment Systems GmbH ein Rechenzentrum eines Dritten oder einen dritten Anbieter von Speicher- und/oder Rechnerkapazitäten zur Datenverarbeitung in Anspruch nimmt und diese Dritten Zugriff auf Daten erhalten können, so arbeitet die Innovative Payment Systems GmbH nur mit solchen Dritten zusammen, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Dafür schließt die Innovative Payment Systems GmbH mit dem Dritten einen Vertrag, in dem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festgelegt sind (Art. 28 DSGVO).
11.5 Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, zu Auskünften, Berichtigungen, Sperrungen oder Löschungen von Daten sowie zum Widerruf erteilter Einwilligungen kann sich der Vertragshändler oder der Endnutzer an den Ansprechpartner für Datenschutz bei der Innovative Payment Systems GmbH wenden. Ansprechpartner ist Herr Christian Mues, Webereistraße 3, 48565 Steinfurt, Deutschland, info@my-ips.de.
11.6 Dem Vertragshändler und dem Endnutzer stehen ihre Daten jederzeit und überall zur Verfügung: Zum Einen sind alle jemals generierten Transaktionsdaten immer auf allen genutzten Endgeräten codiert gespeichert. Zum Anderen werden die Daten bei einer bestehenden Internet-Verbindung oder einer sonstigen drahtlosen Netzwerkverbindung in wenigen Sekunden an den für den Vertragshändler bzw. Endnutzer persönlich vorgehaltenen Speicherplatz auf den Servern der Innovative Payment Systems GmbH übermittelt. Dort kann der Vertragshändler oder der Endnutzer seine Transaktionsdaten in GoBD-konformem Format jederzeit per Mausklick in einer CSV- bzw. Excel-Tabelle exportieren und in seinen eigenen Speichermedien lokal sichern. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhält der Vertragshändler oder der Endnutzer auf Anfrage innerhalb eines Monats eine E-Mail mit sämtlichen Transaktionsdaten in GoBD-konformem Format von der Innovative Payment Systems GmbH. Bei eventuellen Prüfungen durch die Finanzbehörden kann der Vertragshändler oder der Endnutzer auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb und über die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von 10 Jahren hinaus alle Kassendaten vorhalten.
§ 12 Informationen über neue Angebote der Innovative Payment Systems GmbH
Die Innovative Payment Systems GmbH ist berechtigt, dem Vertragshändler während der Vertragslaufzeit hinsichtlich neuer Entwicklungen und Produkte der Innovative Payment Systems GmbH zu kontaktieren. Der Vertragshändler kann seine Zustimmung zu diesen Informationsmitteilungen jederzeit widerrufen.
§ 13 Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
13.1 Änderungen dieser AGB („Änderungen“) werden dem Vertragshändler in Textform mitgeteilt, wobei die Änderungen gegenüber den bisher gültigen AGB besonders hervorgehoben werden.
13.2 Der Vertragshändler kann einer solchen Änderung widersprechen. Hierzu hat er seinen Widerspruch gegenüber der Innovative Payment Systems GmbH per E-Mail an info@my-ips.de oder schriftlich und innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung der Innovative Payment Systems GmbH über die Änderungen zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Innovative Payment Systems GmbH eingeht. Sofern der Vertragshändler nicht form- und fristgerecht widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt und die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerruf wird die Innovative Payment Systems GmbH ausdrücklich in der Mitteilung über die Änderung hinweisen.
13.3 Widerspricht der Vertragshändler den Änderungen form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. Die Innovative Payment Systems GmbH hat in diesem Fall jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragshändler zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für die Innovative Payment Systems GmbH wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.
§ 14 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
14.1 Verträge, die unter Einbeziehung dieser AGBs geschlossen wurden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Erfüllungsort der Leistungen ist Steinfurt (Nordrhein-Westfalen).
14.3 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Steinfurt (Nordrhein-Westfalen). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragshändler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder der Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.