Allgemeine Geschäftsbedingungen der Innovative Payment Systems GmbH für Geschäfte mit Unternehmern
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Für die Verträge und vorvertraglichen Schuldverhältnisse zwischen einem Endnutzer und der Innovative Payment Systems GmbH über die Überlassung von Hardware und/oder Software zur Nutzung auf Zeit gegen Entgelt gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Endnutzern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Stiftungen des öf-fentlichen Rechts sind. Ein Unternehmer im vorstehenden Sinne ist eine natürliche o-der juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen berufli-chen Tätigkeit handelt.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Endnutzers sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, die Innova-tive Payment Systems GmbH hat deren Anwendung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn die Innovative Payment Systems GmbH ihre Leistungen im Wissen dieser gegensätzlichen oder abweichenden Bedingungen des Endnutzers vorbehalt-los durchführt.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag über die Software-Nutzung zwischen dem Endnutzer und der Innovative Payment Systems GmbH kommt im Regelfall zustande, wenn die Innovative Payment Systems GmbH als Lizenzgeber dem Endnutzer als Lizenznehmer das Backend der Software („Backend“) wie folgt zur Nutzung zur Verfügung stellt:
2.1.1 Der Endnutzer registriert sich vor Vertragsschluss in dem Verwaltungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Systems GmbH (www.my-ips.de) mit seinem Namen und einer E-Mail-Adresse. Bei der Registrierung legt der Endnutzer ein Passwort fest, das für die Anmeldung im Verwaltungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Systems GmbH erforderlich ist. Nach der Registrierung kann sich der Endnutzer über das Login-Feld im Verwal-tungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Systems GmbH mit seiner E-Mail-Adresse und dem von ihm selbst festgelegten Passwort anmel-den. Im Verwaltungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Sys-tems kann der Endnutzer auswählen, das Backend testweise und kostenlos für einen Zeitraum von 14 Tagen zu nutzen („Testlizenz“). Der Endnutzer ver-wendet das Backend auf stationären oder mobilen Apple-Endgeräten („Endge-räten“), auf denen für diese Zwecke eine Anwendungssoftware („Frontend“) zu installieren ist. Der Vertragsschluss kommt zustande, indem die Innovative Payment Systems GmbH dem Endnutzer das Backend zur Verfügung stellt. Dazu schaltet die Innovative Payment Systems die Nutzung des Backend für den Endnutzer für die Testphase frei. Diese Testphase steht dem Endnutzer nur einmalig zur Verfügung. Nach Ablauf der Testphase wird die Nutzung der Software für den Endnutzer gesperrt. Der Endnutzer kann die Testlizenz nach Ablauf der Testphase nicht erneut im Verwaltungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Systems GmbH auswählen.
2.1.2 Der Endnutzer kann im Verwaltungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Systems GmbH und in der Anwendungssoftware auswählen, das Backend gegen Entgelt für den Zeitraum von einem Jahr zu nutzen („Erstli-zenz“). Dafür muss der Endnutzer die Erstlizenz auswählen und seine Aus-wahl bestätigen. Im Falle der Auswahl in der Anwendungssoftware handelt es sich um einen sogenannten In-App-Kauf. Die Innovative Payment Systems GmbH stellt dem Endnutzer die Software zur Verfügung, indem die Innovative Payment Systems GmbH die Nutzung des Backend freischaltet. Die Freischal-tung der Erstlizenz erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Zahlung des für die Erstlizenz fälligen Nutzungsentgeltes durch den Endnutzer an die Innovative Payment Systems GmbH.
2.1.3 Hat der Endnutzer eine Erstlizenz erworben, kann er darüber hinaus gegen Entgelt Lizenzen erwerben, die zur zeitgleichen Nutzung des Backend mit ei-nem weiteren Endgerät nach Wahl des Endnutzers für einen Zeitraum von ei-nem Monat oder einem Jahr berechtigen („Folgelizenz“). Der Endnutzer kann die Folgelizenzen im Verwaltungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Systems GmbH oder in der Anwendungssoftware als In-App-Kauf auswählen und erwerben. Die Innovative Payment Systems GmbH ermöglicht dem Endnutzer mit der Folgelizenz das Backend auf einem weiteren Endgerät nutzen zu können, indem die Innovative Payment Systems GmbH die Nutzung des Backend für ein zusätzliches Gerät freischaltet, auf dem das Frontend zu installieren ist. Der Endnutzer kann somit zeitgleich sowohl im Rahmen der Erstlizenz mit einem Endgerät als auch im Rahmen der Folgelizenz mit einem weiteren Endgerät auf das Backend zugreifen. Die Freischaltung der Folgeli-zenz erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Zahlung des für die Folgelizenz fälligen Nutzungsentgeltes durch den Endnutzer an die Innovative Payment Systems GmbH.
2.2 Mit der Auswahl und der Bestätigung der Auswahl im Verwaltungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Systems GmbH erklärt der Endnutzer verbindlich, die ausgewählte Software-Lizenz beziehen zu wollen. Die Innovative Payment Sys-tems ist berechtigt, das in der Auswahl und der Bestätigung der Auswahl im Verwal-tungsbereich auf der Webseite der Innovative Payment Systems GmbH liegende Ver-tragsangebot innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Bestätigung der Auswahl des Endnutzers anzunehmen. Die Annahme kann durch Freischaltung des Backend er-klärt werden.
2.3 Der Vertrag über den Erwerb von Hardware kommt zustande durch die schriftliche Erklärung der Annahme der Innovative Payment Systems GmbH. Gibt ein Endnutzer eine Bestellung von Hardware auf elektronischem Wege auf, wird die Innovative Pay-ment Systems dem Endnutzer den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbe-stätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
§ 3 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind, abhängig von der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall, insbe-sondere folgende Leistungen:
3.1 Die entgeltliche Überlassung von Software der Innovative Payment Systems GmbH an den Endnutzer zur zeitlich befristeten Nutzung auf mobilen oder stationär eingerichte-ten Tablet-Computern des Herstellers Apple („Endgeräte“). Die Überlassung der Soft-ware erfolgt durch die Vergabe von Lizenzen, die das nicht-ausschließliche, zeitlich befristete, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software gewähren. Bei der Überlassung der Software handelt es sich insoweit um ei-nen Softwarelizenzvertrag, auf den die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff BGB) entsprechend anwendbar sind.
3.2 Den Verkauf von Hardware zur Nutzung der zu lizenzierenden Software.
§ 4 Schutzrechte an der Software, Pflichten des Endnutzers
4.1 Die Software ist rechtlich geschützt. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die Innovative Payment Systems GmbH dem Endnutzer im Rahmen des Vertrags überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner aus-schließlich der Innovative Payment Systems GmbH zu. Marken, Unternehmenskenn-zeichen, urheberrechtliche Vermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation der Innovative Payment Systems GmbH dienende oder von der Innovative Payment Systems GmbH angebrachte Merkmale dürfen vom Endnutzer weder entfernt noch verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige ent-sprechender Merkmale.
4.2 Der Endnutzer hat geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der vereinbarten Nutzungs-rechte und zur Sicherung vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu treffen.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
5.1 Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der ge-setzlich entstehenden Umsatzsteuer.
5.2 Soweit Software mietweise überlassen ist, ist der Mietzins einer Hauptlizenz jahres-weise und der Mietzins einer Monatslizenz monatsweise im Voraus zu zahlen. Soweit Hardware kaufweise überlassen ist, ist der Kaufpreis sofort zu zahlen. Der Gegen-stand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Innovative Payment Sys-tems GmbH.
5.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zu begleichen. Nimmt der Endnutzer am (SEPA-)Lastschriftverfahren teil, wird der Rechnungsbetrag automatisch durch die Innovative Payment Systems GmbH eingezogen. Nicht einge-löste oder zurückgegebene Lastschriften werden nicht noch einmal eingezogen. Der Endnutzer trägt dafür die anfallenden Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,—.
5.4 Gegen Forderungen der Innovative Payment Systems GmbH auf das vertragliche Entgelt kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderun-gen aufgerechnet werden. Der Endnutzer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Endnutzer ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der einbehaltene Betrag den mangelbeding-ten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nach-erfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt.
5.5 Im Falle einer ausbleibenden Zahlung kann die Innovative Payment Systems GmbH die Nutzung des Programms vorübergehend sperren bzw. die Bereitstellung von Speicherplatz und Rechnerkapazitäten auf den Servern der Innovative Payment Sys-tems GmbH vorübergehend aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Der fortlaufende Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unbe-rührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unverzüglich nach der Begleichung der Rück-stände. Die Innovative Payment Systems GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Endnutzer infolge der vorübergehenden Sperrung bzw. Aussetzung der Bereitstellung des Speicherplatzes und der Rechnerkapazitäten auf den Servern der Innovative Payment Systems GmbH entstehen.
§ 6 Sach- und Rechtsmängel
6.1 Die Software hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Soft-ware dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeein-trächtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Quali-tät bleibt unberücksichtigt.
6.2 Bei Sachmängeln der Software und/oder der Hardware kann die Innovative Payment Systems GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Inno-vative Payment Systems GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Software und/oder Hardware, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die Inno-vative Payment Systems GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Man-gels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsver-suche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion ohne den Fehler ist vom Endnutzer zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Die Installation der Anwendungssoftware (Patches o-der neue Versionen) ist Aufgabe des Endnutzers.
6.3 Der Endnutzer unterstützt die Innovative Payment Systems GmbH bei der Fehlerana-lyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret be-schreibt, die Innovative Payment Systems GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die Innovative Payment Systems GmbH kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die Innovative Payment Systems GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Endnutzer hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen der Fernwartung zu sorgen und der Innovative Payment Systems GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündi-gung elektronischen Zugang den Endgeräten und den Servern des Endnutzers sowie zu Frontend und Backend zu gewähren.
6.4 Die Innovative Payment Systems GmbH kann Vergütung für Mehraufwendungen dar-aus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Endnutzer die Mangelrüge fahrlässig erhoben hat. Die Beweislast liegt beim Endnutzer. § 254 BGB gilt entsprechend.
6.5 Wenn die Innovative Payment Systems GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Endnutzer nicht zumutbar ist, kann der Endnutzer entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen her-absetzen – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach § 7.
6.6 Die Innovative Payment Systems GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Endnutzer keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die Innovative Payment Systems GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Endnutzer nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Die Innovative Payment Systems GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergebli-cher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur bei Vorsatz oder Arglist in unbe-schränktem Umfang. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Innovative Payment Systems GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
7.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Ver-letzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die Innovative Payment Systems GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Die Haftung der Innovative Payment Systems GmbH für den leicht fahr-lässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Endnutzer angefallen wäre.
7.3 Der Endnutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
7.4 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
7.5 Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
7.6 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen der Innovative Payment Systems GmbH.
§ 8 Geheimhaltung
8.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Ge-genstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln. Von dieser Ver-pflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
8.1.1 die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche An-ordnungen verletzt werden;
8.1.2 die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Ver-trags beruht;
8.1.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab un-terrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
8.2 Die Vertragspartner verwahren und sichern die in § 9.1 genannten Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
8.3 Die Vertragspartner machen die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sons-tigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benöti-gen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegen-stände und verpflichten sie zur Geheimhaltung, die Mitarbeiter insbesondere für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang.
8.4 Die Innovative Payment Systems GmbH darf den Endnutzer nach erfolgreichem Ab-schluss der Leistungen auf ihrer Webseite, in ihren Werbematerialien und in ihren Un-ternehmenspräsentationen als Referenzkunden benennen.
§ 9 Datenschutz
9.1 Die Innovative Payment Systems GmbH verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung er-forderlichen Daten des Endnutzers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vor-schriften, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
9.2 Die Software der Innovative Payment Systems GmbH ermöglicht die Erfassung von bestimmten personenbezogenen Daten zur Person des Endnutzers bzw. zu im Be-trieb des Endnutzers tätigen Mitarbeitern, wie zum Beispiel Kellnern und Bedienperso-nal, und optional Gastdaten. Die Software ermöglicht die anonymisierte Erfassung über die Verwendung und Zuordnung von Pseudonymen oder Mitarbeiternummern, die nur der Endnutzer selbst kennt. Diese Daten umfassen u.a. sämtliche für die Buchhaltung bzw. für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) relevanten Transaktionen (die z. B. vom Mitarbeiter oder Gästen getätigten und bearbeiteten Bestellungen, An- und Abmeldungen der Mitarbeiter in dem Programm, etc.) und sämtliche zur Steuerung und Optimierung der Bestell- und Abrechnungsprozesse notwendigen Daten (insbesondere Daten zur Bonsteuerung, Daten eventuell genutzter Peripheriegeräte, etc.). Diese Daten dienen zur buchhalte-rischen und kostenrechnungsmäßigen Auswertung für den Betrieb des Endnutzers. Eine Erstellung personalisierter Nutzerprofile durch die Innovative Payment Systems GmbH selbst findet nicht statt.
9.3 Der Endnutzer bestimmt selbst, welche Daten er in die von der Innovative Payment Systems GmbH bereitgestellte Software eingibt. Soweit er auf sich selbst bezogene personenbezogene Daten dort eingibt, wird er gem. Art. 13 DSGVO über die Erhebung personenbezogener Daten informiert. Durch das Setzen eines Häkchens in einer da-für vorgesehenen Checkbox, willigt der Endnutzer bzw. dessen Mitarbeiter, der seine auf sich selbst bezogenen personenbezogenen Daten dort eingibt, in die Datenverar-beitung, Speicherung und Übertragung im Rahmen des Systems ein.
9.4 Personen oder Firmen, deren personenbezogene Daten die Innovative Payment Sys-tems GmbH gespeichert hat, haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Be-richtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Die Innovative Pay-ment Systems GmbH setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die durch die Innovative Payment Systems GmbH verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zu-griff unberechtigter Personen zu schützen. Zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen gehören insbesondere Zugangskontrollen zu Datenverarbeitungsanla-gen, Datenträgerkontrollen, Speicherkontrollen, Benutzerkontrollen, Zugriffskontrollen, Übertragungskontrollen, Eingabekontrollen, Transportkontrollen, Auftragskontrollen, Verfügbarkeitskontrollen sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Wiederher-stellbarkeit von Daten, der Zuverlässigkeit des Systems, der Datenintegrität und der Trennbarkeit von zu unterschiedlichen Zwecken erhobenen Daten (§ 64 BDSG).
9.5 Sofern die Innovative Payment Systems GmbH ein Rechenzentrum eines Dritten oder einen dritten Anbieter von Speicher- und/oder Rechnerkapazitäten zur Datenverarbei-tung in Anspruch nimmt und diese Dritten Zugriff auf Daten erhalten können, so arbei-tet die Innovative Payment Systems GmbH nur mit solchen Dritten zusammen, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anfor-derungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person ge-währleistet. Dafür schließt die Innovative Payment Systems GmbH mit dem Dritten ei-nen Vertrag, in dem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Ver-arbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festgelegt sind (Art. 28 DSGVO).
9.6 Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, zu Auskünften, Berichtigungen, Sperrungen oder Löschungen von Daten sowie zum Wi-derruf erteilter Einwilligungen kann sich der Endnutzer an den Ansprechpartner für Datenschutz bei der Innovative Payment Systems GmbH wenden. Ansprechpartner ist Herr Christian Mues, Webereistraße 3, 48565 Steinfurt, Deutschland,
9.7 Dem Endnutzer stehen seine Daten jederzeit und überall zur Verfügung: Zum Einen sind alle jemals generierten Transaktionsdaten immer auf allen genutzten Endgeräten codiert gespeichert. Zum Anderen werden die Daten bei einer bestehenden Internet-Verbindung oder einer sonstigen drahtlosen Netzwerkverbindung in wenigen Sekun-den an den für den Endnutzer persönlich vorgehaltenen Speicherplatz auf den Ser-vern der Innovative Payment Systems GmbH oder auf den Servern des Endnutzers übermittelt. Dort kann der Endnutzer seine Transaktionsdaten in GoBD-konformem Format jederzeit per Mausklick in einer CSV- bzw. Excel-Tabelle exportieren und in seinen eigenen Speichermedien lokal sichern. Nach Beendingung des Vertragsver-hältnisses erhält der Endnutzer auf Anfrage innerhalb eines Monats eine E-Mail mit sämtlichen Transaktionsdaten in GoBD-konformem Format von der Innovative Pay-ment Systems GmbH. Bei eventuellen Prüfungen durch die Finanzbehörden kann der Endnutzer auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb und über die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von 10 Jahren hinaus alle Kassendaten vorhalten.
§ 10 Informationen über neue Angebote der Innovative Payment Systems GmbH
Die Innovative Payment Systems GmbH ist berechtigt, dem Endnutzer während der Vertrags-laufzeit hinsichtlich neuer Entwicklungen und Produkte der Innovative Payment Systems GmbH zu kontaktieren. Der Endnutzer kann seine Zustimmung zu diesen Informationsmittei-lungen jederzeit widerrufen.
§ 11 Besondere Regelungen beim Kauf von Hardware
Soweit die Innovative Payment Systems GmbH dem Endnutzer im Zusammenhang mit der Überlassung von Software Hardware verkauft und nichts anderes vereinbart ist, gelten fol-gende allgemeine Bestimmungen:
11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Innovative Payment Systems GmbH.
11.2 Für die Gewährleistungsrechte des Endnutzers hinsichtlich der verkauften Hardware gelten folgende ergänzenden Bestimmungen:
11.2.1 Soweit die Innovative Payment Systems GmbH wegen eines Mangels Nacher-füllung zu leisten hat, liegt die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesse-rung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, bei der Innovative Payment Systems GmbH.
11.2.2 Der Endnutzer ist verpflichtet, die Hardware der Innovative Payment Systems GmbH unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Endnutzer testet jedes Modul gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Endnutzers bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit die Innovative Payment Systems GmbH den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat.
11.2.3 Die Innovative Payment Systems GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die entstanden sind aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Ver-wendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürlicher Abnutzung, nachlässiger oder fehlerhafter Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Endnutzer oder Dritte.
11.2.4 Gewährleistungsansprüche des Endnutzers hinsichtlich der gekauften Hardware verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache an den Endnutzer.
§ 12 Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
12.1 Änderungen dieser AGB werden dem Endnutzer in Textform mitgeteilt, wobei die Änderungen gegenüber den bisher gültigen AGB besonders hervorgehoben werden.
12.2 Der Endnutzer kann einer solchen Änderung widersprechen. Hierzu hat er seinen Wi-derspruch gegenüber der Innovative Payment Systems GmbH per E-Mail an oder schriftlich und innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung der Innovative Payment Systems GmbH über die Änderung der AGB („Änderungen“) zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Innovative Payment Systems GmbH eingeht. Sofern der Endnutzer nicht form- und fristgerecht widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt und die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerruf wird die Innovative Payment Systems GmbH ausdrücklich in der Mitteilung über die Änderung hinweisen.
12.3 Widerspricht der Endnutzer den Änderungen form- und fristgerecht, besteht der Ver-trag unverändert fort. Die Innovative Payment Systems GmbH hat in diesem Fall je-doch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen durch schriftliche Er-klärung gegenüber dem Endnutzer zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unver-änderten Vertrag für die Innovative Payment Systems GmbH wirtschaftlich oder tech-nisch nicht möglich oder unzumutbar ist.
§ 13 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Verträge, die unter Einbeziehung dieser AGBs geschlossen wurden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Erfüllungsort der Leistungen ist Steinfurt (Nordrhein-Westfalen).
13.3 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Steinfurt (Nordrhein-Westfalen). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Endnutzer keinen all-gemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder ge-wöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder der Sitz oder gewöhnlicher Auf-enthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.